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KiTa-Platzvergabe

Ablauf des Anmeldeverfahrens der Betreuungsplätze in Weißenhorn

Liebe Eltern, liebe Kinder, liebe Interssiert, 

gene beschreiben wir Ihnen den Ablauf des Anmeldeverfahrens der Betreuungsplätze in Weißenhorn für Kinder vom ersten Lebensjahr bis zu Einschlung. Seit dem Anmeldezeitraum Dezember 2021 bis einschließlich Februar 2022 für das Kindergartenjahr 2022/2023 (Beginn 01.09.2022) erfolgt die Anmeldung über unser Kita-Platz-Vergabeportal. 

Eine Anmeldung ist immer für das künftige Betreuungsjahr möglich. Für die folgenden Betreuungsjahre, dürfen wir Sie auf die kommenden Anmeldezeiträume verweisen. Haben Sie keine Sorge, denn das Datum der Anmeldung, ist für die Aufnahme in eine Betreuungseinrichtung nicht ausschlaggend. 

Durch das Kitaportal der Stadt Weißenhorn können Sie Ihre Anmeldung für Ihre Wunscheinrichtung abgeben. Es wird versucht, diese bei der Vergabe zu berücksichtigen. Es kann aufgrund verschiedener Gründe dazu kommen, dass Ihnen ein vergleichbarer zumutbarer Platz angeboten wird.
Die Abgabe einer Anmeldung vor Ort in der Kita ist somit nicht mehr notwendig. Der persönliche Kontakt soll natürlich weiterhin bestehen bleiben. Wir bitten Sie deshalb bei Interesse für eine Kindertageseinrichtung direkt Kontakt zur Einrichtungsleitung aufzunehmen um Fragen vorab klären zu können oder auch die Einrichtung zu besichtigen. 

Die Abgabe der Anmeldung ist keine Reservierung des Platzes. Deshalb ist es wichtig, bis zu drei Einrichtungen  zu priorisieren. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach dem Anmeldezeitraum, ca. Mitte März in enger Zusammenarbeit mit den Einrichtungsleitungen und der Stadt Weißenhorn.

Ein rechtsverbindliches Betreuungsverhältnis zwischen der Einrichtung und Ihnen besteht erst nach Abschluss des Betreuungsvertrages.

Sofern nicht ausreichend Betreuungsplätze in einer Ihrer Wunscheinrichtungen vorhanden sind, erfolgt die Auswahl nach folgenden Dringlichkeitsstufen: 

  1. Kinder, die in der Stadt Weißenhorn mit Stadtteilen wohnen.
  2. Kinder, deren Familie sich in einer besonderen Notlage befindet (Entscheidung nach Einzelfall).
  3. Kinder, mit alleinerziehenden berufstätigen Erziehungsberechtigten.
  4. Kinder, die dem Beginn der Schulpflicht am nächsten sind.
  5. Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte berufstätig sind.
  6. Kinder, die bereits einen Geschwisterteil in der Einrichtung haben.
  7. Kinder, deren Elternteil alleinstehen ist (ohne Beschäftigung). 

Zu beachtende Hinweise zu den Vergabekriterien:

  • Beschäftige Erziehungsberechtigte (hierzu zählen auch selbständige Erziehungsberechtigte) haben mit der Anmeldung eine Arbeitgeberbescheinigung (mit Gesamtwochenarbeitszeit und Aufteilung auf die einzelnen Arbeitstage) einzureichen.
  • Alleinerziehende bzw. Alleinsorgeberechtigte haben den Nachweis hierüber einzureichen (Sorgerechtsbescheinigung bzw. Meldebescheinigungen zum Nachweis der Meldeadresse).
  • Für Kinder mit Behinderung und solche, die von einer Behinderung bedroht sind, gilt ein besonderes, individuelles Aufnahmeverfahren, das mit den Eltern abgesprochen wird.

Sollten Sie noch Fragen zum Anmeldeverfahren haben, können Sie sich gerne an das Rathaus, Frau Stroh, Tel. 07309 / 84-106 oder per E-Mail bildung@weissenhorn.de, wenden. 

Im Folgenden finden Sie die Betreuungseinrichtungen in Weißenhorn, für die eine Anmeldung möglich ist. 

Kinderbetreuung

E
K

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