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KiTa-Platzvergabe

Ablauf des Anmeldeverfahrens der Betreuungsplätze in Weißenhorn

Liebe Eltern, liebe Kinder,

gerne möchten wir Ihnen den Ablauf des Anmeldeverfahrens für Betreuungsplätze in Weißenhorn für Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung erläutern. Ab dem Jahr 2021 erfolgt die Anmeldung ausschließlich online über unser Kita-Platz-Vergabeportal für alle elf Einrichtungen in Weißenhorn. Wir bitten Sie daher, sich frühzeitig mit dem Portal vertraut zu machen.

Eine Anmeldung ist stets für das kommende Betreuungsjahr möglich. Für die folgenden Jahre möchten wir Sie auf die jeweiligen Anmeldezeiträume hinweisen, damit Sie Ihre Planungen entsprechend abstimmen können. Bitte haben Sie keine Sorge: Das genaue Anmeldedatum ist nicht entscheidend für die Aufnahme in eine Betreuungseinrichtung.

Bei der Anmeldung haben Sie die Möglichkeit, bis zu drei Wunscheinrichtungen anzugeben. Wir bemühen uns, Ihre Wünsche bestmöglich zu berücksichtigen. Allerdings können wir dies nicht immer garantieren, da die Platzvergabe von verschiedenen Faktoren abhängt.

Auch wenn die Anmeldung online erfolgt, stehen wir Ihnen bei Fragen oder Unsicherheiten gern persönlich zur Verfügung. Einige Einrichtungen bieten zudem Tage der offenen Tür an, bei denen Sie sich vor Ort ein Bild machen, Fragen stellen und die Räumlichkeiten besichtigen können.

Bitte beachten Sie: Die Abgabe der Anmeldung stellt keine Reservierung des Platzes dar. Die endgültige Platzvergabe erfolgt nach Ablauf der Anmeldefrist, etwa Mitte März bis Anfang April, in enger Abstimmung mit den Einrichtungsleitungen und der Stadt Weißenhorn. Die Zu- und Absagen werden ausschließlich durch die Stadt Weißenhorn ausgesprochen.

Ein rechtsverbindliches Betreuungsverhältnis zwischen Ihnen und der Einrichtung kommt erst mit Abschluss des Betreuungsvertrages zustande.

Sollten nicht ausreichend Betreuungsplätze vorhanden sein, erfolgt die Auswahl gemäß den vom Stadtrat beschlossenen Vergabekriterien. Diese Kriterien sind transparent und sollen eine faire Verteilung der Plätze gewährleisten.

  1. Kinder, die in der Stadt Weißenhorn mit Stadtteilen wohnen (Pflichtkriterium)
  2. Kinder, deren Familie sich in einer besonderen Notlage befindet (Entscheidung nach Einzelfall).
  3. Kinder, mit alleinerziehenden berufstätigen Erziehungsberechtigten.
  4. Kinder, die dem Beginn der Schulpflicht am nächsten sind.
  5. Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte berufstätig sind.
  6. Kinder, die bereits einen Geschwisterteil in der Einrichtung haben.
  7. Kinder, deren Elternteil alleinstehen ist (ohne Beschäftigung). 

Zu beachtende Hinweise zu den Vergabekriterien:

  • Beschäftige Erziehungsberechtigte (hierzu zählen auch selbständige Erziehungsberechtigte) haben mit der Anmeldung eine Arbeitgeberbescheinigung (mit Gesamtwochenarbeitszeit und Aufteilung auf die einzelnen Arbeitstage) einzureichen.
  • Alleinerziehende bzw. Alleinsorgeberechtigte haben den Nachweis hierüber einzureichen (Sorgerechtsbescheinigung bzw. Meldebescheinigungen zum Nachweis der Meldeadresse).
  • Für Kinder mit Behinderung und solche, die von einer Behinderung bedroht sind, gilt ein besonderes, individuelles Aufnahmeverfahren, das mit den Eltern abgesprochen wird.

Sollten Sie noch Fragen zum Anmeldeverfahren haben, nehmen Sie gerne zu uns Kontakt auf können Sie sich gerne an das Rathaus, Frau Stroh, Tel. 07309 / 84-106 oder per E-Mail bildung@weissenhorn.de, wenden.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit und freuen uns darauf, Ihr Kind bei uns willkommen zu heißen!

 

Im Folgenden finden Sie die Betreuungseinrichtungen in Weißenhorn, für die eine Anmeldung möglich ist.

 

Kinderbetreuung

G
K
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De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.