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FUNDSACHEN-ONLINESUCHE

Sie haben einen Gegenstand verloren?

Mit der Fundsachen-Onlinesuche haben Sie die Möglichkeit, sich unabhängig von Öffnungszeiten, rund um die Uhr nach Ihrem verlorenen Gegenstand, egal ob Fahrrad, Handy oder Jacke zu erkundigen.

Da der gesamte Landkreis Neu-Ulm einschließlich der Stadt Ulm ebenfalls über das virtuelle Fundbüro verfügt, können Sie die Nachforschungen nach Ihren verlorenen Gegenstand auf diesen Bereich ausdehnen.

Starten Sie hier die Fundsachen Onlinesuche

Den Verlust Ihres Gegenstandes können Sie in der

Stadtverwaltung Weißenhorn

Schlossplatz 1, Zimmer 11
Tel. 07309 84-208, E-Mail: fundbuero@weissenhorn.de

anzeigen.

Beim Abholen einer Fundsache bitte den Personalausweis mitbringen.

Sie haben einen Gegenstand gefunden?

Jeder, der einen Gegenstand in einem Wert von über 10 Euro findet, ist verpflichtet, diesen Fund unverzüglich anzuzeigen. Den Fundgegenstand selbst können Sie bei sich aufbewahren. Wichtig ist, dass Sie in diesem Fall bei der Fundanzeige möglichst genaue Angaben machen.

Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt 6 Monate ab Anzeige des Fundes. Wird die Fundsache vom Verlierer nicht abgeholt, so hat der Finder Anspruch auf Eigentumserwerb. Wird der Fundgegenstand im Fundbüro verwahrt, so wird der Finder nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist benachrichtigt, dass die Fundsache abgeholt werden kann. Wird die Fundsache beim Finder verwahrt, so geht diese nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist automatisch in das Eigentum des Finders über.

Gemäß § 9 Fundverordnung wird für die Verwahrung von Fundgegenständen ein Kostenersatz erhoben. Dieser orientiert sich am Aufwand für die Bearbeitung und Lagerung der Fundsache.

Der Kostenersatz fällt auch an für verwahrte Gegenstände die nach Ablauf der Frist in das Eigentum des Finders übergehen.

Gefundene Haustiere übernimmt das Kreistierheim Weißenhorn

Ulmer Straße 31
89264 Weißenhorn
Tel.: 07309 425282
Fax: 425283
E-Mail: thweissenhorn(at)t-online.de

Finderlohn

Der Finder kann vom Verlierer Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt bei einem Wert des Fundgegenstandes bis 500 Euro 5 %, für den Mehrwert, also ab einem Wert von 500 Euro, 3 % des Wertes. Der Finderlohn wird privatrechtlich abgewickelt.

Die Fundgegenstände werden 6 Monate lang aufbewahrt. Nach Ablauf dieses Zeitraums kommen die Fundgegenstände einem karitativen Zweck zu.

Hinweis:

Die Fundgegenstände die bei der Stadt Weißenhorn verwahrt werden, werden regelmäßig im Stadtanzeiger veröffentlicht.

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.