FUNDSACHEN-ONLINESUCHE
Sie haben einen Gegenstand verloren?
Mit der Fundsachen-Onlinesuche haben Sie die Möglichkeit, sich unabhängig von Öffnungszeiten, rund um die Uhr nach Ihrem verlorenen Gegenstand, egal ob Fahrrad, Handy oder Jacke zu erkundigen.
Da der gesamte Landkreis Neu-Ulm einschließlich der Stadt Ulm ebenfalls über das virtuelle Fundbüro verfügt, können Sie die Nachforschungen nach Ihren verlorenen Gegenstand auf diesen Bereich ausdehnen.
Starten Sie hier die Fundsachen Onlinesuche
Den Verlust Ihres Gegenstandes können Sie in der
Stadtverwaltung Weißenhorn
Schlossplatz 1, Zimmer 11
Tel. 07309 84-208, E-Mail: fundbuero@weissenhorn.de
anzeigen.
Beim Abholen einer Fundsache bitte den Personalausweis mitbringen.
Sie haben einen Gegenstand gefunden?
Jeder, der einen Gegenstand in einem Wert von über 10 Euro findet, ist verpflichtet, diesen Fund unverzüglich anzuzeigen. Den Fundgegenstand selbst können Sie bei sich aufbewahren. Wichtig ist, dass Sie in diesem Fall bei der Fundanzeige möglichst genaue Angaben machen.
Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt 6 Monate ab Anzeige des Fundes. Wird die Fundsache vom Verlierer nicht abgeholt, so hat der Finder Anspruch auf Eigentumserwerb. Wird der Fundgegenstand im Fundbüro verwahrt, so wird der Finder nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist benachrichtigt, dass die Fundsache abgeholt werden kann. Wird die Fundsache beim Finder verwahrt, so geht diese nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist automatisch in das Eigentum des Finders über.
Gemäß § 9 Fundverordnung wird für die Verwahrung von Fundgegenständen ein Kostenersatz erhoben. Dieser orientiert sich am Aufwand für die Bearbeitung und Lagerung der Fundsache.
Der Kostenersatz fällt auch an für verwahrte Gegenstände die nach Ablauf der Frist in das Eigentum des Finders übergehen.
Gefundene Haustiere übernimmt das Kreistierheim Weißenhorn
Ulmer Straße 31
89264 Weißenhorn
Tel.: 07309 425282
Fax: 425283
E-Mail: thweissenhorn(at)t-online.de
Finderlohn
Der Finder kann vom Verlierer Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt bei einem Wert des Fundgegenstandes bis 500 Euro 5 %, für den Mehrwert, also ab einem Wert von 500 Euro, 3 % des Wertes. Der Finderlohn wird privatrechtlich abgewickelt.
Die Fundgegenstände werden 6 Monate lang aufbewahrt. Nach Ablauf dieses Zeitraums kommen die Fundgegenstände einem karitativen Zweck zu.
Hinweis:
Die Fundgegenstände die bei der Stadt Weißenhorn verwahrt werden, werden regelmäßig im Stadtanzeiger veröffentlicht.