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Stadt Weißenhorn

Einbau und Betrieb von Regenwasseranlagen - gebührenrechtliche Auswirkungen

Durch gestiegenes Umweltbewusstsein, vermehrte Öffentlichkeitsarbeit und zunehmender Modernisierung von Installationen werden heute bei Um- und Neubau eines Wohnhauses sehr oft Zisternen zur Regenwasserspeicherung errichtet.

Die Nutzung von Regenwasser aus Zisternen ist ein wichtiger Beitrag zum schonenden Umgang mit unseren Trinkwasserressourcen. Wird das gesammelte Regenwasser ausschließlich zur Garten- oder Gewächshausbewässerung verwendet, entstehen keine zusätzlichen gebührenrechtlichen Auswirkungen.

Wird Regenwasser jedoch auch für die Toilettenspülung genutzt, fallen hierfür weiterhin Abwassergebühren an. Zwar können Frischwassergebühren eingespart werden, das verwendete Regenwasser gelangt jedoch als Schmutzwasser in die Kläranlage und muss dort gereinigt werden.

Für die Berechnung der Abwassergebühren stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Abrechnung über Wasserzähler: Hierfür werden entsprechende Zähler zur Erfassung des genutzten Regenwassers und der Nachspeisung aus dem Trinkwassernetz installiert. Der Einbau muss durch einen zugelassenen Installateur erfolgen und vom Wasserwerk der Stadt Weißenhorn überprüft sowie verplombt werden. Die Zähler sind nach den gesetzlichen Vorgaben regelmäßig auszutauschen.
  • Pauschalabrechnung: Alternativ kann ein Pauschalzuschlag angesetzt werden. Dieser beträgt 15 m³ pro Person und Jahr.

Alle Regenwasseranlagen müssen gemäß der Entwässerungssatzung der Stadt Weißenhorn angemeldet bzw. nachgemeldet werden. Eine Überprüfung durch das Wasserwerk stellt sicher, dass keine Verbindung zwischen Regenwasser- und Trinkwasserinstallation besteht.

Wichtiger Hinweis: Aus hygienischen Gründen darf Regenwasser nicht zum Waschen von Wäsche verwendet werden. Hierfür sind keine Ausnahmen vorgesehen.

Gartenwasserzähler

Mit einem Gartenwasserzähler wird ausschließlich das Wasser erfasst, das zur Bewässerung von Gartenflächen genutzt wird. Da dieses Wasser nicht in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird, kann die gemessene Menge bei der Berechnung der Abwassergebühren berücksichtigt werden.

Nicht zulässig ist die Nutzung des Gartenwasserzählers für:

  • Swimmingpools
  • Whirlpools
  • Gartenduschen
  • sonstige vergleichbare Anwendungen

Damit die verbrauchte Gießwassermenge von den Abwassergebühren abgezogen werden kann, muss ein geeichter Wasserzähler installiert werden.

Voraussetzungen

  1. Einbau des Gartenwasserzählers durch ein Fachunternehmen
  2. Abnahme und Verplombung durch das Städt. Wasserwerk Weißenhorn

Terminvereinbarung

Für die Abnahme und Verplombung des Gartenzählers kontaktieren Sie uns bitte:

Telefon: 07309/7992

E-Mail: Wasserwerk@weissenhorn.de

Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail zwingend folgende Angaben an:

  • PK-Nummer
  • Grundstücksadresse
  • Name
  • Telefonnummer

Eichfrist und Zählerwechsel

Die Eichfrist eines Gartenwasserzählers beträgt 6 Jahre.

Nach Ablauf dieser Frist muss der Zähler:

  • durch einen neuen geeichten Zähler ersetzt werden,
  • erneut beim Städt. Wasserwerk gemeldet werden,
  • erneut abgenommen und verplombt werden.

Wichtiger Hinweis: Die Stadt Weißenhorn versendet keine gesonderte Erinnerung zum Ablauf der Eichfrist! Nach Ablauf der Eichfrist fällt der Zähler automatisch aus dem System und wird nicht mehr in der Abrechnung berücksichtigt.


Kosten und Wirtschaftlichkeit

Die Anschaffungskosten für einen Gartenwasserzähler variieren je nach Modell und Einbausituation. Im Durchschnitt betragen die Kosten:

  • ca. 30 € für den Wasserzähler
  • zuzüglich der Kosten für den fachgerechten Einbau (ca. 80 € plus Anfahrt -  Die Kosten für einen Installateur sind sehr individuell, bitte nehmen Sie diesbezüglich Kontakt mit einer Fachfirma auf.)
  • zuzüglich Kosten für Plombierung durch das Wasserwerk: ca. 30 €

Die über den Gartenwasserzähler gemessene Wassermenge wird bei der Berechnung der Abwassergebühren berücksichtigt und vom gebührenpflichtigen Abwasserverbrauch abgezogen.

Beispielrechnung:

Bei einem Abwassertarif für Volleinleiter von 2,15 €/m³ ergibt sich folgende Berechnung:

30 € + 80 €+ 30 € = 140 € (ungefähre Gesamtkosten)

140 € / 2,15 € / m³ = 65 m³ (Verbrauch in 6 Jahren)

65 m³ / 6 Jahre = 10,8 m³

Das bedeutet: ab einem jährlichen Wasserverbrauch von rund 11 m³ kann sich die Anschaffung eines Gartenwasserzählers wirtschaftlich lohnen. 


Ablesung und Abrechnung

Der Gartenwasserzähler muss einmal jährlich selbst abgelesen werden und anschließend über die Ablesekarte oder online an die Stadt Weißenhorn gemeldet werden.

Die gemessene Wassermenge wird anschließend im Gebührenbescheid bei der Berechnung der Abwassergebühren berücksichtigt.