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Führung und Verwendung des Stadtwappens

Hier finden Sie Informationen rund um das Stadtwappen von Weißenhorn:

Das Stadtwappen der Stadt Weißenhorn ist als Hoheitszeichen gesetzlich geschützt. Somit ist die Stadt Weißenhorn selbst ausschließlich zur Führung des Stadtwappens berechtigt (Art. 4 Abs. 1 und 3 GO).

Die Verwendung des Stadtwappens kann im Einzelfall erlaubt werden.

Um dem Wunsch vieler Verbände, Vereine, Unternehmen und Privatpersonen zu entsprechen, die Verbundenheit der Stadt Weißenhorn durch Verwendung eines Symbols zum Ausdruck zu bringen, führt die Stadt ein vereinfachtes Wappen (Wappensymbol) zur erlaubnisfreien und kostenlosen Verwendung durch Jedermann. Dieses steht auf der Homepage der Stadt Weißenhorn zum Download bereit. eine vorherige Anzeige zur Verwendung ist notwendig. 

Verwendung des Wappensymbols

Die Verwendung des Stadtwappens ist grundsätzlich zulässig, setzt jedoch eine vorherige Mitteilung an die Stadtverwaltung sowie deren Bestätigung voraus. Eine förmliche Genehmigung im Sinne eines Antragsverfahrens ist nicht erforderlich.

  1. Anfrage einreichen:
    Vor der Nutzung des Wappensymbols ist eine E-Mail an info@weissenhorn.de zu senden.
    Diese Mitteilung sollte folgende Angaben enthalten:
    • Name und Kontaktdaten des Antragstellers
    • Beschreibung des Verwendungszwecks (z. B. Broschüre, Website, Veranstaltung etc.)
    • Darstellung oder Entwurf, wie das Wappensymbol verwendet werden soll
  2. Prüfung durch die Stadtverwaltung:
    Nach Eingang der Mitteilung prüft die Stadtverwaltung den Verwendungszweck und die Art der Nutzung.
  3. Freigabe durch die Stadtverwaltung:
    Erst nach Bestätigung durch die Stadt Weißenhorn darf das Wappensymbol verwendet werden.
  4. Gestaltungsvorgaben:
    Das Wappensymbol darf ausschließlich in den vorgegebenen Farbzusammenstellungen oder in schwarz-weiß verwendet werden. Eine Veränderung, Verzerrung oder farbliche Abwandlung ist nicht zulässig.
  5. Untersagung bei Missbrauch:
    Bei einem Verstoß gegen die Vorgaben oder einer unzulässigen Verwendung kann die Stadt Weißenhorn die Nutzung des Wappensymbols im Einzelfall untersagen.
    Es gelten die Regelungen gemäß § 2 Abs. 3 und 4 sinngemäß.