Führung und Verwendung des Stadtwappens
Das Stadtwappen der Stadt Weißenhorn ist als Hoheitszeichen gesetzlich geschützt. Somit ist die Stadt Weißenhorn selbst ausschließlich zur Führung des Stadtwappens berechtigt (Art. 4 Abs. 1 und 3 GO).
Die Verwendung des Stadtwappens kann im Einzelfall erlaubt werden.
Um dem Wunsch vieler Verbände, Vereine, Unternehmen und Privatpersonen zu entsprechen, die Verbundenheit der Stadt Weißenhorn durch Verwendung eines Symbols zum Ausdruck zu bringen, führt die Stadt ein vereinfachtes Wappen (Wappensymbol) zur erlaubnisfreien und kostenlosen Verwendung durch Jedermann. Dieses steht auf der Homepage der Stadt Weißenhorn zum Download bereit. eine vorherige Anzeige zur Verwendung ist notwendig.
Verwendung des Wappensymbols
- Die Nutzung des Wappensymbols bedarf keiner Erlaubnis/Genehmigung. Die Verwendung bedarf einer vorherigen Mitteilung an die Verwaltung
- § 2 Abs. 3 und 4 gelten entsprechend. Im Falle eines Verstoßes kann die Ver-wendung des Wappensymbols im Einzelfall untersagt werden.
- Das Wappensymbol darf ausschließlich in den vorgegebenen Farbzusammen-stellungen oder in schwarz-weiß verwendet werden.