Windenergie in Weißenhorn – Information zum aktuellen Stand
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
das Thema Windenergie beschäftigt derzeit viele Bürgerinnen und Bürger, insbesondere im Hinblick auf die ausgewiesenen Windvorranggebiete „Vogelesberg“ und „Knappenfeld". Der Stadt Weißenhorn ist es wichtig, die aktuelle Situation frühzeitig und verständlich einzuordnen.
Warum gibt es Windvorranggebiete?
Mit dem Wind-an-Land-Gesetz hat der Bund verbindliche Flächenziele für die Windenergie festgelegt. In Bayern müssen bis Ende 2027 1,1 % und bis Ende 2032 1,8 % der Landesfläche für Windenergie bereitgestellt werden. Dies erfolgt über Windvorranggebiete.
Wer legt die Windvorranggebiete fest?
Die Festlegung dieser Flächen erfolgt durch den Regionalverband Donau-Iller im Rahmen der Teilfortschreibung Windenergie. Die Stadt Weißenhorn hat in der Verbandsversammlung kein Stimmrecht. Die Stadt wurde jedoch im Rahmen des Verfahrens angehört und hat das Thema in Sitzungen des Bau- und Werkausschusses am 03.07.2023, 08.12.2025 sowie 07.10.2024 öffentlich behandelt.
Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung vom 30.06.2026 per Satzungsbeschluss die Teilfortschreibung Windenergie abgeschlossen. Die Teilfortschreibung erlangt nach Genehmigung durch die Landesplanungsbehörden der zuständigen Ministerien in München und Stuttgart Rechtskraft. Laut Pressemitteilung des Regionalverbands wird dies ca. drei Monate in Anspruch nehmen.
Die Ausweisung von Vorranggebieten dient dazu, die Windenergienutzung räumlich zu steuern und auf geeignete Bereiche zu konzentrieren. Dadurch kann verhindert werden, dass Windenergieanlagen grundsätzlich an deutlich mehr Standorten im Außenbereich beantragt werden können.
Die Windvorranggebiete sorgen also gerade dafür, dass Windenergie auf bestimmte Bereiche konzentriert wird anstatt eine Entwicklung an vielen Stellen im Außenbereich zu ermöglichen.
Bei der Auswahl dieser Gebiete können im Rahmen der Regionalplanung zudem Kriterien wie Siedlungsnähe und größere planerische Abstände zur Wohnbebauung berücksichtigt werden, als sie sich möglicherweise erst aus einem konkreten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren ergeben würden.
Was kann die Stadt entscheiden?
Weder auf die gesetzlichen Flächenvorgaben noch auf die Ausweisung der Vorranggebiete hat die Stadt unmittelbaren Einfluss. Auch über die Genehmigung konkreter Windenergieanlagen entscheidet nicht die Stadt, sondern die zuständige Genehmigungsbehörde im Rahmen eines gesetzlich geregelten Verfahrens.
Wichtig ist: Ein ausgewiesenes Windvorranggebiet bedeutet noch nicht, dass dort ein Windpark entsteht. Weder Standorte noch Anzahl möglicher Anlagen stehen derzeit fest.
Warum beschäftigt sich die Stadt bereits jetzt mit dem Thema?
Der Stadtrat hat sich mehrheitlich dazu entschieden, dass die Entwicklung der Gebiete nicht allein externen Investoren überlassen werden soll, sondern die Stadt Weißenhorn sich aktiv einbringen möchte. Dadurch wollen wir eine regionale Wertschöpfung sichern, bei der eine verträgliche Planung im Vordergrund steht.
Dazu gehören für uns eine möglichst gute Abstimmung mit den betroffenen Ortsteilen, ein fairer Umgang mit den betroffenen Grundstückseigentümern, regionale Wertschöpfung und insbesondere die Möglichkeit, die Bürgerinnen und Bürger vor Ort wirtschaftlich an einem solchen Projekt zu beteiligen.
Ein Bürgerwindprojekt kann nur entstehen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen frühzeitig geschaffen werden.
Gibt es bereits konkrete Planungen?
Nein. Derzeit gibt es weder festgelegte Anlagenstandorte noch eine konkrete Windparkplanung.
Aktuell werden zunächst Gespräche mit Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern geführt, um zu klären, ob überhaupt die Grundlage für eine gemeinsame, regional getragene Entwicklung vorhanden ist.
Wie geht es weiter?
Im Fall eines positiven Abschlusses der Gespräche folgt die Prüfung, ob an den Standorten unter Einbezug von Mensch, Natur und Umwelt eine Planung möglich ist. In einem weiteren Schritt müsste dann die Wirtschaftlichkeit geprüft werden.
All diese Schritte werden noch sehr viel Zeit in Anspruch nehmen. Sobald es hierzu belastbare Informationen gibt, werden wir Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, umfassend informieren. Denn uns ist klar: Ein solches Vorhaben kann nur zusammen gelingen!
Kartenausschnitt Weißenhorn Teilfortschreibung Windenergie Teilfortschreibung Windenergie - Übersichtskarte der Vorranggebiete - Kachel 08
Grundsätzlicher Link zum Regionalverband: Regionalverband Donau-Iller
Pressemitteilung zum Beschluss: Pressemitteilung Regionalverband Donau-Iller