Sprungziele

Förderprogramm PV-Kleinstanlagen

    Die Bewältigung der Klimakrise wird zu einer der größten Herausforderungen der zukünftigen Jahre werden. Hier wird es nicht genügen, mit dem Finger auf andere zu zeigen, entscheidend wird sein, dass wir uns alle einbringen.

    In der Stadt Weißenhorn sind wir bereits auf einem guten Weg, einen Beitrag für ein besseres Klima zu leisten:

    •             Ausbau der Fernwärme, d.h. Nutzung der Abwärme des Müllkraftwerks. Dies ist, so unser Landrat, „das“ Klimaschutzprojekt des Landkreises.

    •             Reaktivierung der Bahnstrecke und damit Ausbau des Öffentlichen Nahverkehrs.

    •             Pflanzen eines Klimawaldes usw.

    Dies sind tolle Projekte, es wird aber nicht genügen. Ich weiß, viele wollen auch einen Beitrag leisten. Die Anschaffung einer PV-Kleinstanlage kann ein solcher Beitrag sein. Um Sie auf diesem Weg zu unterstützen, hat die Stadt entschieden jeden Haushalt der Stadt mit seinen Ortsteilen mit 100 Euro zu unterstützen, wenn eine Anlage angeschafft wird. Alles weitere können Sie der nachfolgenden Information der VNEW entnehmen.

     

    Mit freundlichen Grüßen

     

    Dr. Wolfgang Fendt

    1. Bürgermeister

     

     

    Förderprogramm „PV-Kleinstanlagen“ der Stadt Weißenhorn

    100 Euro Zuschuss von der Stadt Weißenhorn pro Haushalt

     

    Sonnenenergie auf kleinstem Raum

    PV-Kleinstanlagen, auch PV-Balkonanlagen genannt, können nicht nur auf dem Dach, sondern auch am Balkon oder an der Fassade in Abstimmung mit dem Hausbesitzer installiert werden. Selbst eine Aufstellung auf Dachterrassen, Flachdächern, in Gärten und auf Geräteschuppen ist möglich. Dadurch sind sie auch für Personen in Mietwohnungen geeignet!

    Eine PV-Kleinstanlage darf eine gesamt-Generatorleistung von maximal 600 Wp haben.

    Die Module können entweder fest angeschlossen, oder über eine Energiesteckdose nach DIN VDE 0100-551 bzw. 0100-551-1, die von einer Elektrofachkraft installiert wurde, betrieben werden.

     

    So einfach funktioniert es!

    Für den Aufbau ist keine aufwendige Planung notwendig, denn die Module können direkt über eine fest installierte Energiesteckdose nach DIN VDE 0100-551 bzw. 0100-551-1 an das hauseigene Stromnetz angeschlossen werden. Um den erzeugten Gleichstrom im Haushalt einsetzen zu können, wird lediglich ein Wechselrichter zwischengeschaltet, der den Gleichstrom in Wechselstrom umwandelt. Dieser erzeugte Strom wird direkt verbraucht. Der Strom, der nicht im Haushalt verbraucht wird, wird automatisch über einen Zweirichtungszähler in das öffentliche Stromnetz eingespeist.

    Wie bei anderen Elektroinstallationen im Haushalt gilt, dass eine Prüfung durch Fachpersonal durchgeführt werden muss.

     

    Was muss beachtet werden?

    Der bürokratische Aufwand bei PV-Balkonanlagen ist gering. Die Module müssen beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden. In Weißenhorn ist dies die VNEW. Ein einfaches Anmeldeformular zum Download finden Sie auf deren Website: www.vnew-weissenhorn.de/ Strom_Einspeiser_steckerfertige-erzeugungsanlage.pdf. Die Anlage sollte vor dem Anschluss angemeldet werden, so kann der Netzbetreiber überprüfen, ob ein geeigneter Stromzähler vorhanden ist oder diesen gegebenenfalls in einen Zweirichtungszähler austauschen. In Verbindung mit dem Förderprogramm der Stadt Weißenhorn wird der Zählertausch kostenfrei durchgeführt. Die VNEW leitet das Anmeldeformular an die Stadtverwaltung weiter. Diese nimmt dann die Auszahlung des Zuschusses an Sie vor. Das Förderprogramm gilt nur für Anlagen die im Stadtgebiet Weißenhorn installiert werden. Herr Werner Schneider von der VNEW steht Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung (Tel.: 07309 4014414, Mail:w.schneider@vnew-weissenhorn.de)

    Die Nutzung ist zulässig, wenn das Stromerzeugungsgerät mit dem DGS-Siegel gekennzeichnet und eine Energiesteckdose nach DIN VDE 0100-551 bzw. 0100-551-1 vorhanden ist. Die Anlage kann auch fest angeschlossen sein.

    Innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme muss die Anlage (kostenfrei) im Marktstammdaten­register bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden.

    Bei Mietwohnungen und Eigentümergemeinschaften ist es wichtig, die Zustimmung von Vermieter bzw. Eigentümerversammlung einzuholen.

    Entscheidend für die Wirtschaftlichkeit ist eine gute Ausrichtung der Anlage sowie eine lange Nutzungsdauer. Durch vorhandene Geräte im Dauerbetrieb, wie Kühl- und Gefrierschrank, Telefon, Router, usw. wird der erzeugte Strom kontinuierlich direkt genutzt.

    Bei einer gut ausgerichteten, nicht verschatteten Anlage entspricht der Jahresertrag bei 300 Wp (Watt Peak) etwa 330 kWh. Bei einem Eigenverbrauch des selbst generierten Solarstroms von beispielsweise 300 kWh sinken die jährlichen Stromkosten um rund 100 Euro. Da die Lebensdauer einer PV-Kleinstanlage ca. 25-30 Jahre beträgt, kann so einiges eingespart werden.

     

    Wo bekomme ich eine PV-Kleinstanlage?

    Erwerben kann man solche Panels im Photovoltaik-Fachhandel vor Ort.

    Eine Marktübersicht findet sich auf dem Portal für steckbare Solartechnik der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS).

     

    Auf was kommt es sonst noch an?

    Unter energetischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten sollte das Solargerät in Richtung des unverschatteten Himmels blicken, am besten Richtung Süden mit einer Neigung zwischen 30° und 45°. Bei der ungünstigsten Ausrichtung (45° Nord) werden um 25 bis 30% weniger Stromkosten eingespart.

    Aus Unfallschutzgründen muss ein Modul, das an Balkon oder Fassade angebracht wird, aus Folie oder aus Sicherheitsglas bestehen und vor Absturz gesichert sein.

    Auch wenn die Montage einfach ist, empfiehlt sich die Montage durch ein Fachunternehmen.

    Vor dem Einsatz einer PV-Kleinstanlage muss eine Elektrofachkraft die Wohnungsinstallation prüfen und gegebenenfalls die Leitungsabsicherung von 16A auf 10 A reduzieren. Einschränkungen in der täglichen Nutzung ergeben sich dadurch in der Regel nicht.

    Die Stromkreisaufteilung liegt im Ermessen der Elektrofachkraft.

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