Die Stadthalle Weißenhorn
Die Stadthalle steht als öffentliche Einrichtung für Organisationen, Vereine, Verbände, Firmen, sowie Privatpersonen für Tagungen, Kongresse, Feiern, Ausstellungen, Veranstaltungen wissenschaftlicher, kultureller, religiöser und sonstiger Art zur Verfügung.
Bei Veranstaltungen jeglicher Art ist darauf zu achten, dass die zugelassene Besucherzahl der Stadthalle
- bei Bestuhlung im Erdgeschoss auf maximal 196 Personen und im Obergeschoss auf maximal 85 Personen
- bei Tischbestuhlung im Erdgeschoss auf maximal 140 Personen und im Obergeschoss auf maximal 45 Personen
- ohne Bestuhlung auf maximal 450 Personen
beschränkt ist.
Das Foyer kann auch separat angemietet werden. Jeder Veranstalter kann die gastronomische Betreuung in Eigenregie betreiben, eine Küche mit Aufwärm- und Kühlmöglichkeiten, wie auch einer Industriespülmaschine sind vorhanden.