Zuschuss für Gesangsvereine

Der Stadtrat hat in der Stadtratssitzung am 27.04.26 über eine pauschale Förderung für Gesangsvereine mit Sitz in Weißenhorn beschlossen, diese soll jährlich 500 € betragen.
Für die erstmalige Auszahlung ist ein formloser Antrag zu stellen.
Dieser Antrag muss folgenden Mindestinhalt haben:
- Name und Anschrift des Gesangsvereins
- Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
- Kontodaten des Vereins
- Datum und Unterschrift des Vereinsvorstands
Bitte richten Sie diesen Antrag bis spätestens 29.05.26 an folgende Adresse:
Stadt Weißenhorn
z. H. Frau Grub
Schlossplatz 1
89264 Weißenhorn
oder über: