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Vergabe im kommunalen Bereich; Informationen zur Vergabe von Aufträgen
Der Vergabe von Aufträgen muss eine öffentliche oder eine beschränkte Ausschreibung mit Teilnahme-Wettbewerb vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände ein anderes Verfahren oder einen Direktauftrag ohne Vergabeverfahren rechtfertigen.
Stand: 13.08.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)