Ortsteilsammlung 2026

Stadt Weißenhorn
30.2 - 6360.03 - Sg.
Sammlung und Verwertung von
holzigen Gartenabfällen und Baumschnitt
Die Bewohner der Stadtteile Biberachzell, Bubenhausen, Emershofen, Oberhausen, Ober-/Unterreichenbach und Wallenhausen dürfen zwei Wochen lang ihr häckselbares Material zu den nachstehend festgelegten Plätzen bringen.
Ab Dienstag, den 07.04.2026 bis Sonntag, den 19.04.2026 dürfen die Gartenabfälle (getrennt nach holzigem Material und sonstigen Gartenabfällen) an folgenden Plätzen abgelagert werden:
| Stadtteil Biberachzell: | Unterreichenbach: landw. Betrieb Kuom – markierte Stelle auf dem Kompostierplatz am Ende der Wilhelm-Wörle-Straße in Unterreichenbach Nur während Grüngutsammlung
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| Bubenhausen: | Grafertshofen: Parkplatz Rothtalstadion (ggü. Gasthof zur Rose) im markierten Bereich
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| Emershofen: | Grafertshofen: Parkplatz Rothtalstadion (ggü. Gasthof zur Rose) im markierten Bereich
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| Oberhausen: | Wallenhausen: Waldstetter Straße gegenüber Feuerwehrhaus (markierter Bereich)
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| Ober-Unterreichenbach: | Unterreichenbach: landw. Betrieb Kuom – markierte Stelle auf dem Kompostierplatz am Ende der Wilhelm-Wörle-Straße Nur während Grüngutsammlung
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Wallenhausen: | Waldstetter Straße gegenüber Feuerwehrhaus (markierter Bereich) Nicht auf asphaltiertem Bereich ablegen (Buswendeplatte)
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Richtige Anlieferung:
Im Häckselgut darf sich keinerlei Müll oder andere Gegenstände (z. B. Blumentöpfe, Plastiktüten, Verpackungsmaterial, Kunststoffe, Metall, etc.) befinden.
Es dürfen keine Buchsbäume oder Teile davon angeliefert werden.
Entsorgung nur über Restmülltonne oder in Säcken im Müllheizkraftwerk.
Keine Anlieferung von Wurzelstöcken möglich.
Vor Ort sind die Ablageplätze beschildert.
Gartenabfälle:
- Ast- bzw. holziges Material unter ca. 5 cm Durchmesser
- Rasenschnitt
- Blumen
- Sonstige Gräser
Holzige Gartenabfälle
- Äste bzw. holziges Material über 5 cm Durchmesser
Ab Montag, den 20.04.2026, wird das Material von dem von uns beauftragten Unternehmen in allen anderen Stadtteilen abgeholt und der Verwertung zugeführt. Sobald der Lagerplatz geräumt ist, darf hier nichts mehr abgelagert werden.