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Wohnsitz; Abmeldung

Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.

Beschreibung
Online-Verfahren
Formulare
Voraussetzungen
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Stadt Weißenhorn
Rathaus Weißenhorn

  • +49 7309 84-290
  • poststelle@weissenhorn.de
  • Montag 08:00 - 12:00 und 15:00 - 17:00
    Dienstag 08:00 - 12:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
    Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:30
    Freitag 08:00 - 12:00

    Gerne vereinbaren wir Termin außerhalb der oben genannten regulären Öffnungszeiten.

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