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Montag 08:00 - 12:00 und 15:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 12:00
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Straßenbetriebsdienst; Durchführung
Die Straßenwärter der Gemeinden, Landkreise, Autobahn- und Straßenmeistereien leisten einen ganz wesentlichen Beitrag für die Verkehrssicherheit und die Funktionsfähigkeit des Straßennetzes.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
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Freigabevermerk
Stand: 30.04.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
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