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Spiele mit Gewinnmöglichkeit; Beantragung einer Erlaubnis zur Veranstaltung
Wenn Sie gewerbsmäßig Spiele mit Gewinnmöglichkeit veranstalten möchten (z. B. Geschicklichkeitsspiele), benötigen Sie dafür eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Besondere Hinweise
Fristen
Bearbeitungsdauer
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
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Freigabevermerk
Stand: 02.04.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
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