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Schülerbeförderung; Beantragung der Erstattung von Schulwegkosten

Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg wird von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung organisiert und sichergestellt. Sie sind auch für die Kostenerstattung zuständig.

Beschreibung
Online-Verfahren
Formulare
Verfahrensablauf
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Stadt Weißenhorn
Rathaus Weißenhorn

  • +49 7309 84-290
  • poststelle@weissenhorn.de
  • Montag 08:00 - 12:00 und 15:00 - 17:00
    Dienstag 08:00 - 12:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
    Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:30
    Freitag 08:00 - 12:00

    Gerne vereinbaren wir Termin außerhalb der oben genannten regulären Öffnungszeiten.

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