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Montag 08:00 - 12:00 und 15:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 12:00
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Freitag 08:00 - 12:00Gerne vereinbaren wir Termin außerhalb der oben genannten regulären Öffnungszeiten.
Parkausweis für schwerbehinderte Menschen; Beantragung
Besonders gekennzeichnete Parkplätze für Schwerbehinderte sind ausschließlich zur Benutzung durch gewisse schwerbehinderte Menschen bestimmt. Der erforderliche Parkausweis kann bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen bei der Wohnortgemeinde beantragt werden.
Beschreibung
Voraussetzungen
Besondere Hinweise
Erforderliche Unterlagen
Rechtsgrundlagen
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Freigabevermerk
Stand: 05.11.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
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