Sprungziele

Namen des Kindes; Erklärung

Eltern müssen die Vornamen ihres Kindes dem Standesamt mitteilen. In bestimmten Fällen muss auch eine Namenserklärung zum Familiennamen des Kindes abgeben werden.

Beschreibung
Verfahrensablauf
Besondere Hinweise
Fristen
Kosten
Verwandte Themen
Stadt Weißenhorn
Rathaus Weißenhorn

  • +49 7309 84-290
  • poststelle@weissenhorn.de
  • Montag 08:00 - 12:00 und 15:00 - 17:00
    Dienstag 08:00 - 12:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
    Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:30
    Freitag 08:00 - 12:00

    Gerne vereinbaren wir Termin außerhalb der oben genannten regulären Öffnungszeiten.

Alle Leistungen