- +49 7309 84-290
- poststelle@weissenhorn.de
Montag 08:00 - 12:00 und 15:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 12:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:30
Freitag 08:00 - 12:00Gerne vereinbaren wir Termin außerhalb der oben genannten regulären Öffnungszeiten.
Ladenöffnungszeiten; Beantragung einer befristeten Einzelfallausnahme
Unter bestimmten Voraussetzungen können nach dem Bayerischen Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG) befristete Einzelfallausnahmen von den allgemeinen Ladenschlusszeiten bei der zuständigen Behörde beantragt werden.
Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Fristen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Verwandte Themen
Freigabevermerk
Stand: 06.08.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stadt Weißenhorn
Rathaus Weißenhorn