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Kommunale Stromversorgung; Zahlung des Anschlussbeitrags
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, kann die Gemeinde einen Anschlussbeitrag erheben.
Beschreibung
Freigabevermerk
Stand: 02.11.2025
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
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