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Kirchenaustritt; Erklärung

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.

Beschreibung
Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Stadt Weißenhorn
Rathaus Weißenhorn

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  • poststelle@weissenhorn.de
  • Montag 08:00 - 12:00 und 15:00 - 17:00
    Dienstag 08:00 - 12:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
    Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:30
    Freitag 08:00 - 12:00

    Gerne vereinbaren wir Termin außerhalb der oben genannten regulären Öffnungszeiten.

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