Sprungziele

Gewerbesteuer; Erhalt des Bescheids über die Festsetzung

Die Gewerbesteuer wird auf den Ertrag von Gewerbebetrieben erhoben (Gewerbeertragsteuer). Die zu zahlende Gewerbesteuer wird von der Gemeinde im Gewerbesteuerbescheid bekannt gegeben.

Beschreibung
Fristen
Rechtsbehelf
Stadt Weißenhorn
Rathaus Weißenhorn

  • +49 7309 84-290
  • poststelle@weissenhorn.de
  • Montag 08:00 - 12:00 und 15:00 - 17:00
    Dienstag 08:00 - 12:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
    Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:30
    Freitag 08:00 - 12:00

    Gerne vereinbaren wir Termin außerhalb der oben genannten regulären Öffnungszeiten.

Alle Leistungen