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Fischereiabgabe; Zahlung
Die Fischereiabgabe wird ausschließlich zur Förderung der Fischerei verwendet.
Beschreibung
Fristen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
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Freigabevermerk
Stand: 08.04.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)
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