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Datenschutz; Geltendmachung von Betroffenenrechten bei einer bayerischen Behörde

Sie können Ihre Betroffenenrechte nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geltend machen. Beispielsweise können Sie eine Auskunft der über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten, die Löschung Ihrer Daten oder eine Berichtigung unrichtiger Daten beantragen.

Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Fristen
Kosten
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