Wichtiger Hinweis an alle Bürgerinnen und Bürger zu erhöhten Sicherheitsmaßnahmen und Straßensperrungen bei öffentliche Veranstaltungen in Weißenhorn
AKTUELL: Faschingsveranstaltungen ab dem 27.02.2025 bis zum 04.03.2025
Detaillierter Informationen zu den Verkehrsbeschränkungen bei Veranstaltungen
Die Stadtverwaltung Weißenhorn hat in enger Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion Weißenhorn und den Veranstaltern der nun anstehenden größeren Faschingsveranstaltungen die Sicherheitsmaßnahmen der vergangenen Jahre intensiv überprüft und sich dazu entschieden, diese anzupassen bzw. zu verstärken.
Die Ereignisse in den letzten Jahren bei öffentlichen Veranstaltungen hat vor allem die sicherheitsrechtliche Beurteilung zur Durchführung solcher Veranstaltungen verändert und verschärft.
Die Entscheidung, den gemeinsamen Schritt zu erhöhten Sicherheitsmaßnahmen zu gehen, wurde nun das erste Mal dieses Jahr bei öffentlichen Veranstaltungen in Weißenhorn getroffen. Die ersten Veranstaltungen, die hiervon betroffen sind, sind die Veranstaltungen zur Faschingssaison 2025.
Hinsichtlich der nun anstehenden Faschingsveranstaltungen wird auf Folgendes hingewiesen:
Der Zeitraum für die erhöhten Sicherheitsmaßnahmen beginnt ab Mittwoch, den 26.02.2025 (Tag vor dem Gumpigen Donnerstag) und endet am Mittwoch, den 05.03.2025 (Aschermittwoch).
Die getroffenen Maßnahmen beziehen sich insbesondere auch auf den Straßenverkehr im und um den Veranstaltungsbereich.
Dies hat zur Folge, dass an allen Zufahrtsstraßen zu den Veranstaltungsbereichen Straßensperrungen errichtet werden, wodurch die Zufahrt von Fahrzeugen verhindert wird. Gleichzeitig bedeutet dies aber auch, dass die Ein- und Ausfahrt für in den abgesperrten Bereichen befindliche Anwohner und Gewerbebetriebe nicht möglich ist. Rettungswege werden aber selbstverständlich eingerichtet und sind mit der Feuerwehr und den Rettungsdiensten abgestimmt.
Im Übrigen werden in den gesperrten Bereichen absolute Haltverbote aufgestellt, deren Beachtung verstärkt kontrolliert wird. Bei Missachtung der Haltverbote wird, unter gegenseitiger Abstimmung der beteiligten Behörden und Veranstalter, ein schnellstmögliches kostenpflichtiges Abschleppen der Fahrzeuge fokussiert.
Für die verkehrsrechtlichen Regelungen gibt es im Übrigen eine gesonderte Veröffentlichung im Weißenhorner Stadtanzeiger.
Der Stadtverwaltung, der Polizeiinspektion Weißenhorn und den Veranstaltern ist es ein großes Anliegen, dass die Faschingsveranstaltungen, welche in Weißenhorn bereits eine lange und erfolgreiche Tradition haben, für alle Beteiligten und Besucher auch weiterhin möglichst sicher ablaufen, sodass alle gemeinsam eine unbeschwerte Faschingszeit erleben dürfen.
Die Stadtverwaltung, die Polizeiinspektion Weißenhorn und die Veranstalter dürfen alle von den Straßensperrungen betroffenen Anlieger und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die getroffenen Maßnahmen und um Berücksichtigung der damit verbundenen Einschränkungen hinsichtlich der Befahrbarkeit betroffener Straßen bei der eigenen Terminplanung bitten.
In dem Zusammenhang möchte die Stadtverwaltung auch darüber informieren, dass im Nachgang der Faschingsveranstaltungen die getroffenen erhöhten Sicherheitsmaßnahmen, insbesondere da diese in der Art und Weise zum ersten Mal so stattfinden, in Zusammenarbeit mit der Polizei Weißenhorn und den Veranstaltern analysiert und bewertet werden.
Bei der Beurteilung werden selbstverständlich auch gerne Anregungen der Bürgerinnen und Bürger und der betroffenen Gewerbetreibenden aufgenommen.
Die Maßnahmen bei den Faschingsveranstaltungen dienen als Grundlage für die sicherheitsrechtliche Beurteilung für die folgenden größeren, auch städtischen, Veranstaltungen. Auch diese werden unter dem erhöhten Sicherheitsaspekt begutachtet und neu bewertet.
Die Stadtverwaltung weist daher bereits jetzt darauf hin, dass auch bei weiteren Veranstaltungen erhöhte Sicherheitsmaßnahmen folgen werden. Selbstverständlich wird es dann hierzu jeweils eine erneute gesonderte Information an alle Bürgerinnen und Bürger geben.
Bei Fragen, Anregungen oder Anmerkungen zu den getroffenen Maßnahmen wird gebeten die allgemeine E-Mail-Adresse: ordnungsamt@weissenhorn.de zu verwenden.