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Verpachtung Kiosk im Freibad Weißenhorn ab der Badesaison 2024

  • Amtliche Bekanntmachungen

Das Freibad Weißenhorn mit seinem 50-m-Wettkampfschwimmbecken, dem Nichtschwimmerbecken, dem neuen Kinderplanschbecken sowie zahlreichen weiteren Attraktionen wie z.B. Rutsche, Wasserfall, Kletternetz, Whirlpool und Beachvolleyballfeld ist ein Besuchermagnet in Weißenhorn und Umgebung. Die Stadt Weißenhorn verpachtet den Kiosk auf dem Gelände des Freibades ab der Badesaison 2024.

Die Badesaison dauert jeweils von Mitte Mai bis Mitte September. Der Kiosk umfasst den Außenverkauf und die Außenterrasse (Tische und Bestuhlung vorhanden). Der Betrieb des Kioskes muss durchgehend während der Öffnungszeiten des Freibades gewährleistet sein.  

Wir suchen Personen, die sich eigenverantwortlich, freundlich und zugewandt um das Wohl der Gäste kümmern.

Wir wünschen uns eine Versorgung der Badegäste mit einem ansprechenden Angebot an kalten und warmen Speisen und Getränken, Eis, Süßwaren sowie sonstigen Waren, die im Rahmen des Badebetriebes und der Freizeitgestaltung im Bad benötigt werden könnten (z.B. Badezubehör wie Wasserspielzeug, Sonnencreme, Schwimmflügel und Schwimmwindeln).

Der Verkauf von hochprozentigen Alkoholika und Alcopops ist nicht erwünscht.

Bitte legen Sie mit Ihren ausführlichen Bewerbungsunterlagen ein Konzept zum Betrieb des Kioskes sowie eine aktuelle Schufa-Auskunft (nicht älter als drei Monate) vor.

Eine einschlägige Erfahrung im Gaststättengewerbe sollte vorhanden sein. Insbesondere wird auf die Beachtung der gesetzlichen Grundlagen zum Betrieb einer Gaststätte verwiesen.

Es wird ein Pachtvertrag für die Badesaison 2024 mit jährlicher Verlängerungsoption abgeschlossen. Die Stadt Weißenhorn ist grundsätzlich an einem langfristigen Pachtverhältnis interessiert. Der Pachtzins wird als Umsatzpacht erhoben.

Neben Steuern, Abgaben und Umlagen, die den gewerblichen Betrieb und die pachtende Person betreffen, müssen auch die Nebenkosten des Betriebes wie Strom, Heizung, Wasser/Abwasser und Müllgebühren selbst getragen werden.

Grundsteuer, Brand- und Gebäudeversicherung werden von der Stadt Weißenhorn übernommen.

Bitte reichen Sie die geforderten Unterlagen bis zum 31.10.2023 per Email an s.herrmann@weissenhorn.de oder per Post an Stadt Weißenhorn, Schlossplatz 1, 89264 Weißenhorn ein. Fragen beantwortet Ihnen gerne Frau S. Herrmann unter Tel. 07309-84-404 oder unter vorstehender Email-Adresse.

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