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Vereine: Antrag auf Pflegepauschale 2025 Frist 31.05.25

    Gemäß Nr. 4 Buchstabe c der Vereinsförderrichtlinien vom 10.10.2023 erhalten Vereine für den Unterhalt vereinseigener Anlagen eine Pflegepauschale, für die bis zum 31.05.2025 Anträge bei der Stadt Weißenhorn gestellt werden können.

    Bitte füllen Sie hierzu das beigefügte Formular aus, das Sie auch auf der Homepage der Stadt Weißenhorn unter dem Reiter Vereinsförderung finden, dort finden Sie auch weitere Förderanträge sowie die gesamte Vereinsförderrichtlinie.

    Wir weisen darauf hin, dass auch dann ein Antrag gestellt werden muss, wenn im Vorjahr bereits eine Pflegepauschale ausbezahlt wurde.

    Außerdem weisen wir darauf hin, dass ein Antrag nur noch mit diesem Formular gestellt werden kann.

     

    Auszug aus der Vereinsförderrichtlinie:

     

    1. Pflegepauschale für vereinseigene Anlagen

     

    Die Vereine sollen auch bei dem Unterhalt ihrer Anlagen unterstützt werden. Die Stadt wird für vereinseigene Anlagen deshalb in Zukunft nachfolgende Pflegepauschalen gewähren. Eine Förderung kommt sowohl für Flächen, als auch für Räumlichkeiten in Betracht.

    Eine Förderung scheidet aus für Flächen, die nicht nur ideell genutzt werden. Eine Doppelförderung scheidet aus.

    Die Abrechnung erfolgt nach den Netto-Sportflächen, Vereinsräumen und sonstigen Flächen in m².

     

    • Rasenspielfelder                                                             1,30 €/m²
    • Tennisspielflächen (nicht Hartplätze)                              1,00 €/m²
    • Hallensportflächen bzw. Probenräume                             2,65 €/m²
    • Vereinsräume allgemein, sofern diese für den ideellen

    Vereinszweck genutzt werden                                         2,65 €/m²

    • Schießanlagen (reduzierter Unterhaltungsaufwand)         2,00 €/m²
    • Sonstige Flächen (max. 5.000 m² pro Verein)                 0,20 €/m²
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