Städtisches Freibad ab 13. Mai 2023 geöffnet

Die Badesaison beginnt endlich wieder!
Am Samstag, 13. Mai 2023 beginnt wieder die Badesaison im Städtischen Freibad Weißenhorn.
Öffnungszeiten des Städt. Freibades:
vom 13.05. bis 15.06.2023 von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr
vom 16.06. bis 31.08.2023 von 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr
vom 01.09. bis Saisonende von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Bei regnerischer und kalter Witterung ist das Freibad täglich von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.
Achtung: Die letzte Saison ausgegebenen Jahres- und Punktekarten im Scheckkartenformat sind wieder aufladbar. Bringen Sie ihre Karten daher unbedingt mit!
Eintrittspreise:
1. |
| Einmalige Eintrittskarten |
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| a) | Erwachsene über 18 Jahre | 4,00 € |
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| b) | Jugendliche von 16 - 17 Jahre sowie Schüler, Studenten, Bundesfreiwilligendienst Leistende, Inhaber der Ehrenamtskarte, Schwerbehinderte über 18 Jahre mit MdE ab 50 %, Rentner, Sozialhilfeempfänger und Empfänger von Arbeitslosengeld | 2,50 € |
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| c) | Kinder ab 6 Jahre und Jugendliche bis 15 Jahre | 1,50 € |
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2. |
| Zehnerkarten |
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| a) | Erwachsene über 18 Jahre | 30,00 € |
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| b) | Jugendliche von 16 - 17 Jahre sowie Schüler, Studenten, Bundesfreiwilligendienst Leistende, Inhaber der Ehrenamtskarte, Schwerbehinderte über 18 Jahre mit MdB ab 50, Rentner, Sozialhilfeempfänger und Empfänger von Arbeitslosengeld | 19,00 € |
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| c) | Kinder ab 6 Jahre und Jugendliche bis 15 Jahre | 12,00 € |
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| d) | Ermäßigte Abendtarifkarte für Erwachsene (gültig erst ab 18.00 Uhr) | 16,00 € |
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3. |
| Saisonkarten für Einzelpersonen |
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| a) | Erwachsene über 18 Jahre | 50,00 € |
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| b) | Jugendliche von 16 - 17 Jahre sowie Schüler, Studenten, Bundesfreiwilligendienst Leistende, Inhaber der Ehrenamtskarte, Schwerbehinderte über 18 Jahre mit MdB ab 50, Rentner, Sozialhilfeempfänger und Empfänger von Arbeitslosengeld | 27,50 € |
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| c) | Kinder ab 6 Jahre und Jugendliche bis 15 Jahren | 17,50 € |
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4. |
| Familienkarten |
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| a) | Stammkarte | 50,00 € |
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| b) | Zusatzkarte für Ehegatten | 25,00 € |
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| c) | Zusatzkarte für Jugendliche ab 16 - 17 Jahre sowie Schüler und Studenten über 18 Jahre | 15,00 € |
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| d) | Zusatzkarte für Kinder ab 6 - 15 Jahre | 12,50 € |
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| e) | Stammkarte ermäßigt für Schwerbehinderte über 18 Jahre mit MdB ab 50, Rentner, Inhaber der Ehrenamtskarte, Bundesfreiwilligendienst Leistende, Sozialhilfeempfänger und Empfänger von Arbeitslosengeld | 27,50 € |
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| f) | Familienkarte für Alleinerziehende incl. aller Kinder bis 15 Jahre | 56,00 € |
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| Gebühr für verlorengegangene Jahres- und Zehnerkarten | 5,00 € |
Freier Eintritt wird Kindern bis zu 6 Jahren in Begleitung Erwachsener gewährt.
Das neue Kinderplanschbecken stehe leider zur Saisoneröffnung noch nicht zur Verfügung. Wir halten Sie über die üblichen Kanäle auf dem Laufenden, wann die Nutzung möglich sein wird.
In der kommenden Badesaison 2023 wird das Städtische Freibad außerdem Partner des Firmenfitness-Angebots EGYM-WELLPASS sein. Wellpass-Mitglieder müssen sich mit der EGYM-WELLPASS-App mittels eines QR-Codes für den Besuch einloggen. Das digitale Check-In-Ticket ist dem Kassenpersonal anschließend vorzuzeigen.
Badegäste, die zur Ablage ihrer Badeutensilien für die gesamte Saison einen Garderobenschrank mieten wollen, können die Gebühr hierfür in Höhe von 26,00 € (kleiner Schrank) bzw. 32,00 € (großer Schrank) ebenfalls im Städt. Freibad bezahlen.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die Einzelkarten nur am Tag der Ausgabe gelten und nur zum einmaligen Betreten des Bades berechtigen. Dauerkarten berechtigen auch zum mehrmaligen Besuch des Bades an einem Tag; sie sind nicht übertragbar. Gelöste Karten werden nicht zurückgenommen; der Preis für verlorene Karten wird nicht erstattet.
In der Vergangenheit ist es öfter zu Fällen der Leistungserschleichung beim Zutritt zum Städtischen Freibad gekommen. Insbesondere wurden bei dem Kassenautomaten trotz Nichtvorliegen der Voraussetzungen ermäßigte Eintritte durch einige Besucher gelöst. Ferner weisen wir darauf hin, dass eine Weitergabe der Dauerkarte auch ein Betrugsversuch und somit eine Straftat nach § 265a StGB darstellt. Entsprechende Fälle werden mit Hausverbot sowie Entzug der Dauerkarte geahndet. Wir behalten uns außerdem vor, strafrechtlichen Schritte gegen die Täter einzuleiten.
Insbesondere möchten wir darauf hinweisen, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen die Neuausstellung von Jahres- und Familienkarten wieder schriftlich beantragt werden muss. Solche Anträge liegen im Städt. Freibad bereit oder können im Internet auf der Homepage der Stadt Weißenhorn bequem heruntergeladen werden (siehe Downloadlink weiter unten).
Es wäre denkbar, dass es zu Beginn der Saison an der Kasse Wartezeiten geben kann. Dafür bitten wir Sie, liebe Badegäste, um Nachsicht.
Wir bieten außerdem vorab einen Saison-Vorverkauf an. Dieser findet an folgendem Termin statt:
Freitag, den 12.05.2023 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Wir freuen uns auf Ihren Besuch im Städtischen Freibad Weißenhorn.