Richtlinien zur Vereinsförderung

Neufassung gültig ab 01.01.2024
Der Stadtrat hat in den öffentlichen Sitzung vom 23.10.2023 eine Neufassung der Richtlinien zur Vereinsförderung beschlossen. Die Förderrichtlinie ist ab dem 01.01.2024 gültig.
Hinweis für betroffene Vereine – Pflegepauschalen für vereinseigene Anlagen:
Bezüglich der Ermittlung des zukünftigen Umfangs der Pflegepauschalen (Sportflächen, Vereinsräume, sonstige Flächen, etc.) bitten wir um die Mitwirkung der Vereine.
Lassen Sie uns zu diesem Zweck zeitnah Ihre Flächendaten (m²) zukommen.
Ansprechpartner f. Vereinsförderung:
Herr Andreas Palige
Tel. 07309/84-302
a.palige@weissenhorn.de