Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern

Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet.
Um die Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer feststellen zu können, sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer verpflichtet, in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Januar 2023 eine Grundsteuererklärung abzugeben.
In der Anlage "Grundsteuerreform" erhalten Sie Informationen über das Verfahren.
Weiter Informationen finden Sie unter
oder telefonisch unter
089 30 70 00 77
(Mo-Do 08:00 bis 18:00 Uhr, Fr. 08:00 bis 16:00 Uhr)