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Memmingerstr. 59
89264 Weißenhorn

Telefon 07309 840
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Ausschreibung: Verpachtung einer Gaststätte mit Biergarten
Das Städt. Freibad ab 18. Mai 2013 wieder geöffnet!
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[24.05.2013 - 26.05.2013]
Kreisausflug - Mil.-Historische Ausbildung
[24.05.2013 - 07.07.2013]
Sonderausstellung ein Schwabinger Kunstmaler aus Schluckenau
[25.05.2013 20:00]
Comedy mit den "Herzdropfa" in den Bürgerstuben
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Fundinfo

FUNDSACHEN-ONLINESUCHE

Sie haben einen Gegenstand verloren?
Mit der Fundsachen-Onlinesuche haben Sie die Möglichkeit, sich unabhängig von Öffnungszeiten, rund um die Uhr nach Ihrem verlorenen Gegenstand, egal ob Fahrrad, Handy oder Jacke zu erkundigen.

Da der gesamte Landkreis Neu-Ulm einschließlich der Stadt Ulm ebenfalls über das virtuelle Fundbüro verfügt, können Sie die Nachforschungen nach Ihren verlorenen Gegenstand auf diesen Bereich ausdehen.



Starten Sie hier die Fundsachen OnlineSuche


Den Verlust Ihres Gegenstandes können Sie in der

Stadtverwaltung Weißenhorn
Memminger Straße 59, Bürgerbüro Zimmernummer 006
Tel. 07309 84-23 oder 24, E-Mail: meldeamt@weissenhorn.de

anzeigen.

Beim Abholen einer Fundsache bitte den Personalausweis mitbringen.

Sie haben einen Gegenstand gefunden?

Jeder, der einen Gegenstand in einem Wert von über 10 Euro findet, ist verpflichtet, diesen Fund unverzüglich anzuzeigen. Den Fundgegenstand selbst können Sie bei sich aufbewahren. Wichtig ist, dass Sie in diesem Fall bei der Fundanzeige möglichst genaue Angaben machen.

Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt 6 Monate ab Anzeige des Fundes. Wird die Fundsache vom Verlierer nicht abgeholt, so hat der Finder Anspruch auf Eigentumserwerb. Wird der Fundgegenstand im Fundbüro verwahrt, so wird der Finder nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist benachrichtigt, dass die Fundsache abgeholt werden kann. Wird die Fundsache beim Finder verwahrt, so geht diese nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist automatisch in das Eigentum des Finders über.

Gefundene Haustiere übernimmt das

Kreistierheim Weißenhorn
Ulmer Straße 31
89264 Weißenhorn
Tel.: 07309 425282
Fax: 425283
E-Mail: thweissenhorn@t-online.de

Finderlohn
Der Finder kann vom Verlierer Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt bei einem Wert des Fundgegenstandes bis 500 Euro 5 %, für den Mehrwert, also ab einem Wert von 500 Euro, 3 % des Wertes.

Die Fundgegenstände werden 6 Monate lang aufbewahrt. Dann kommen diese zur Versteigerung. Den Termin erfahren Sie zuvor im Weißenhorner Stadtanzeiger.

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