Fahrzeuganmeldung und -abmeldung
Wenn Sie ein neues Fahrzeug gekauft haben, müssen Sie dieses anmelden, um es im Straßenverkehr benutzen zu dürfen. Ein nicht mehr verwendetes Fahrzeug ist außer Betrieb zu setzen.
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Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.